März 2018
Es wurde von einem Bundesland angefragt, ob auch unter einem EDSS Wert von unter 7,0 im Einzelfall aG vergeben werden kann. Bei einem vorliegenden EDSS Wert ist eine sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich, da der EDSS aus acht Funktionssystemen zusammengesetzt ist. Bei einem EDSS von 6,5 auf Dauer können im Einzelfall die Kriterien für aG erfüllt sein.
März 2017
In Umsetzung des BTHG (§ 146, Abs. 3 SGB IX) ist beim Funktionsverlust/ Verlust beider Beine ab Oberschenkelhöhe das Mz „aG“ in Abhängigkeit vom Erfolg der prothetischen Versorgung zuzuerkennen.
März 2016
Für die Beurteilung, ob eine erhebliche Gehbehinderung vorliegt, muss deutlich gemacht werden, welche Gesundheitsstörungen es im Einzelnen sind, die eine Beeinträchtigung des Gehvermögens bedingen. Es muss nachgewiesen sein, dass die tatsächliche Beeinträchtigung der Gehfähigkeit so schwerwiegend ist, dass sie der einer mit 50 bewerteten Funktionsbeeinträchtigung der unteren Extremitäten und/oder der unteren Wirbelsäule oder auch innerer Organe entspricht.
März 2012
Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die Fortschritte der Prothesenversorgung nach medizinischen Gesichtspunkten noch die gemäß Rechtshintergrund (Straßenverkehrsgesetz) verpflichtende Vergabe des Merkzeichens „aG“ rechtfertigen. Einvernehmlich wurde anerkannt, dass Menschen mit einer Doppelunterschenkelamputation nach fachlichen Bewertungskriterien in der Regel nicht die Voraussetzungen für die Gewährung des Merkzeichens „aG“ erfüllen, denn es handelt sich nicht um Menschen mit Behinderungen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass es bezüglich der gutachtlichen Umsetzung im Falle einer erforderlichen Vergleichsbetrachtung keine Probleme geben dürfte, da BSG-Urteile von 2002 und 2007 strenge Maßstäbe anlegen. Sie geben zur Begutachtung solcher als gleichwertig geltend gemachter Gehbehinderungen (außerhalb der Vergleichsgruppenaufstellung gemäß Straßenverkehrsgesetz und der VersMedV im Kapitel D3) vor, dass einem Vergleich ausschließlich die Vergleichsgruppe der Querschnittsgelähmten sowie Doppelober- und Doppelunterschenkelamputierten in ihrer Gesamtheit zugrunde zu legen ist.
März 2010
Die Adipositas permagna allein bedingt keinen GdB; die durch die Adipositas ausgelösten Funktionsstörungen sind allerdings bei der Beurteilung des GdB und der Feststellung von Merkzeichen zu berücksichtigen.